Urlaub
BAG: Zusätzliche Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer nicht diskriminierend
Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern mit Blick auf die Ausübung einer schweren und ermüdenden Tätigkeit jährlich mehr Urlaubstage als den Jüngeren, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig. Weiterlesen