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Unerlaubte Verwendung von Bildern

Unerlaubte Verwendung von Bildern auf Webseiten

Bilder  (Fotos, Grafiken, Kunstwerke) unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Nur wenn der Urheber die Bilder zur Verwendung frei gibt (Royalty Free), dürfen Bilder unter den vom Urheber genehmigten Voraussetzungen unentgeltlich verwendet werden.

In einem aktuellen Prozess, bei dem es um die ungenehmigte Verwendung von Fotos auf der Auktionsplattform „ebay“ ging, hatte das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 24.10.2012 (23 S 66/12) über die Höhe des Schadenersatzes zu entscheiden.

Ein Auktionär hatte ohne nachzufragen die Bilder eines anderen Verkäufers übernommen. Diese Bilder waren allerdings laienhaft angefertigt. Zudem handelte es sich auf beiden Seiten um private Verkäufer. Der Rechtsstreit vor Gericht entstand um die Höhe des Schadenersatzes.

Die Richter entschieden, das pro Bild ein Schadensersatz in Höhe von 20,00 Euro angemessen sei. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtslage zu dieser Frage.

Fazit:
Die Verwendung von fremden Bildern im Internet ist unbedingt zu unterlassen. Bei der Verwendung von Bildern im gewerblichen Bereich können die Schadenssummen schnell in Höhe von mehreren Hundert oder Tausend Euro gehen.

Rechtsanwälte

Ranko Pezo &
Carsten Vennemann

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