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Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererblich

EuGH mit gegenteiliger Rechtsprechung zum BAG
Ein finanzieller Ausgleich für nicht genommenen Urlaub muss beim Tod des Arbeitnehmers auf dessen Erben übergehen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12.06.2014, C-118/13 (Bollacke)

Vor knapp drei Jahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht vererblich ist (BAG, Urteil vom 20.09.2011, 9 AZR 416/10)
Am 12.06.2014 hat dagegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass der ersatzlose Untergang des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung im Todesfall gegen das Europarecht verstoßen würde.
Verstirbt ein Arbeitnehmer daher und steht ihm zum Zeitpunkt des Todes noch Resturlaub zu, können seine Erben vom Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen: EuGH, Urteil vom 12.06.2014, C-118/13 (Bollacke).

Rechtsanwälte

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